Anerkannte Weiterbildung gem. BKrFQS / Modulschulungen E 95Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle 5 Jahre eine
Fortbildung für Berufskraftfahrer vor. Alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer
müssen diese Schulungen durchlaufen.
Der Gesetzgeber schreibt 5 Module à 7 Stunden zwingend vor.
Diese 5 Module sind in folgende Themengebiete unterteilt:
Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2: Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
Modul 3: Fahrzeugtechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Markt und Image
Modul 5: Ladungssicherung
Nach der Teilnahme erhalten Sie für das jeweilige Modul eine Teilnehmerbescheinigung, welche Sie zur
Vorlage bei der Führerscheinstelle zur Eintragung der Schlüsselzahl "95" benötigen. Einzig allein mit dieser
Eintragung dürfen Sie weiterhin als Berufskraftfahrer tätig sein.
Diese Modulschulung führe ich flexibel auch in kleineren Gruppen durch.